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Funktionsverlagerungen

Funktionsverlagerungen

Deutschland hat am 17.07.2009 das Entwurfsschreiben „Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung“ veröffentlicht.

Als Beispiele für eine Funktionsverlagerung gelten:

  • Beendigung und Verlagerung der Tätigkeit eines Eigenproduzenten
  • Beendigung und Verlagerung der Tätigkeit eines Eigenhändlers
  • Umstellung eines Eigenhändlers zum Kommissionär
  • Umstellung eines Eigenproduzenten zum Auftragsfertiger
  • Auslagerung der Produktion auf einen Auftragsfertiger
  • Umstellung eines Auftragsfertigers zum Eigenproduzenten
  • Umstellung eines Kommissionärs zum Eigenhändler.

Deutsche Stammhäuser tun gut daran, vor Realisation solcher Funktionsverlagerungen die steuerlichen und administrativen Folgen genau abzuklären:

  • Inventur?
  • Bewertungen?
  • Nutzungsüberlassung?
  • künftige Verrechnungspreise?
  • Angemessene Lizenzsätze?
  • Entnahmefiktion?
  • Schätzungen der Finanzverwaltung?
  • Steuerfolgen?
  • uam

Weiterführende Informationen

  • Huber/Duss/Buck/Wolff, Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, Ziff. 4.2, in SteuerRevue Nr. 12/2009, S. 880
  • Strunk/Kaminski, Funktionsverlagerungen in und von ausländischen Betriebsstätten und Personengesellschaften: Überlegungen zur (Nicht-)Anwendbarkeit der Grundsätze zum Transferpaket, in Steueranwalt International 2009/2010, S. 67 ff.

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