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Ausländischer Hauptsitz

Der Staat, in dem eine international tätige Gesellschaft ihren (Haupt-)Sitz hat,

  • beansprucht regelmässig die Steuerhohheit.
  • erklärt die Gesellschaft als unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Besteuert den ganzen Gewinn am (Haupt-)Sitz, sofern nicht eine teilweise Freistellung besteht.

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