Informationen zur Betriebsstätte / Betriebstätte
Betriebsstätten begründen ein Nebensteuerdomizil des Steuerpflichtigen auf dem Hoheitsgebiet des Gemeinwesens. Es besteht eine begrenzte Steuerpflicht.
Es findet eine Steuerausscheidung von Einkommen am Hauptsitz und am Ort der Betriebsstätte statt.
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